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Praxiswelt

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Das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts, das am 27. Oktober 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde und dem am 24. November der Deutsche Bundesrat zugestimmt hat, enthält zahlreiche Erleichterungen der vertrags(zahn)ärztlichen Leistungserbringung.

   

- Vertragsärzten ist nun erlaubt, an weiteren Orten (auch KV übergreifend) vertragsärztlich tätig zu sein soweit dies die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert und die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird.

 

- Zur überörtlichen Tätigkeit dürfen auch besonders hierfür angestellte Ärzte genutzt werden.

 

   

Aufgrund der neuen Gesetzeslage rüsten immer mehr Praxen auf solche Vernetzungen um.

Um Ihnen das genauer vorstellen zu können, haben wir Ihnen nachfolgend grafische Bilder erstellt, um Ihnen die Funktion der verschiedenen Vernetzungsmöglichkeiten anschaulich darbieten zu können.

 

   
   
     
   
     
   

 

Wir und unsere Vertriebs- und Servicepartner stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

 


Letzte Änderung: 2012/01/25 - 12:56 - © CompuGroup Medical Deutschland AG Geschäftsbereich Arztsysteme